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Steuer-, unternehmensberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe

Wenn Sie,

· Anwalt/Anwältin
· Wirtschaftsprüfer/innen
· Vereidigte Buchprüfer/innen
· Steuerberater/innen oder Steuerbevollmächtigte
· Unternehmensberater/innen
· Diplom-Kaufleute, -Volkswirte/innen, -wirte/innen
· Richter/innen
· Staatsanwalt/Staatsanwältin
. Beamter/Beamtin

sind, können Sie unsere Sonderkonditionen über die DANV nutzen!

Mit allen rechnen, nur nicht mit dem Staat

Gerade beim Berufsunfähigkeitsschutz und bei der Altersvorsorge sind von staatlicher Seite in den letzten Jahren massive Einschnitte beschlossen worden. Und gerade hier kann auch Ihre i.d.R. vorhandene berufsständische Versorgung nicht allein als „Rückversicherung“ für absehbare Versorgungslücken dienen.

Selbst Beamte/innen, vielleicht bei Berufsunfähigkeit noch vergleichsweise gut abgesichert sind, sehen in puncto Altersversorge unsicheren Zeiten entgegen. Denn auch ihre Versorgung im Ruhestand wird von Abstrichen und Einbußen nicht verschont bleiben.

Und sicherlich sind auch Sie an beruhigten Antworten auf Fragen wie: „Was wird wenn ich nicht mehr arbeiten kann?“ bzw. „Wovon lebe ich im Ruhestand?“ interessiert.

Als Spezialisten der DANV (Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung) biete ich Ihnen hier bestmögliche Beratung für Ihre sichere Ruhestandsplanung an.

Flexibles Krankentagegeld für freiberufliche Rechtsanwälte

Ein privates Krankentagegeld der DKV sichert Ihre Existenz.
Ein gutes Gefühl wenn alles bestens geregelt ist:

Der Leistungsbeginn ist flexibel und bereits ab 4. Tag möglich.
Das Krankentagegeld ist steuerfrei und kann im Rahmen Ihrer
Einkommensentwicklung angepasst werden.

Spezielle Tagegeldtarife mit attraktiven Beiträgen sichert Ihren Beruf.
Unsere Sonderregelungen mit dem Berliner Anwaltsverein sind:

erleichterte Annahmebedingungen (Kontrahierungszwang) und die

Möglichkeit Ihre weiterlaufenden Kanzlei Kosten im Tagegeld zu versichern.

Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an

Beispielrechnung

Beispielrechnung:

Einnahmen p.a. 120.000 EUR

- Ausgaben p.a. 60.000 EUR

= Gewinn p.a. 60.000 EUR

- Einkommensteuer 16.961 EUR

= Einkommen: 43.039 EUR

+ weiterlaufende Kosten

- Personalkosten 24.000 EUR

- Kanzleikosten 9.000 EUR

- Internetkosten 3.000 EUR

36.000 EUR

= versicherbares Nettoeinkommen 79.039 EUR

79.039 EUR : 360 Tage

Absicherungsbedarf (gerundet) täglich 220 EUR

weitere Informationen hier

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